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700 Schafe und Rinder fielen 2007 der Blauzungenkrankheit zum Opfer

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25.01.2008 - 13:14 Uhr - Märkischer Kreis. Für das Jahr 2007 hat der Fachdienst Verbraucherschutz/ Veterinärwesen eine Bilanz der Tierseuchensituation im Märkischen Kreis vorgelegt.

Tierseuchensituation im Märkischen Kreis 2007

Demnach hatte sich die Veterinärbehörde im vergangenen Jahr intensiv mit einer anzeigepflichtigen Tierseuche, der Blauzungenkrankheit, auseinander zu setzen. Die Krankheit, die 2006 erstmalig in Deutschland aufgetreten war, verbreitete sich ab Anfang August explosionsartig im Kreis. In 280 Betrieben, die Rinder oder Schafe halten, wurde der Erreger nachgewiesen. In Schafherden waren die Verluste dramatisch. Beim Fachdienst wurden Entschädigungsanträge für ca. 700 verendete Tiere gestellt. Bei den Rindern wurden ca. 100 Todesfälle gemeldet. Die finanziellen Verluste der Landwirte durch geringere Milchleistung der Kühe in Folge der Krankheit sind jedoch beträchtlich. Weitere Folgeschäden durch verringerte Fruchtbarkeit und geringere Mastleistung sind noch nicht bezifferbar.

Auch bei Reh- und Rotwild wurde der Erreger im Kreisgebiet nachgewiesen. Da die Seuche durch kleine Stechmücken – Gnitzen – übertragen wird, war keine Bekämpfung möglich. Den Tierärzten blieb nur die frustrierende Aufgabe immer wieder neue Erkrankungen zu diagnostizieren und die Entschädigungsanträge der Tierhalter zu bearbeiten. Die Hoffnung für das Jahr 2008 ruht jetzt bei einem neu entwickelten Impfstoff, der ab Mai zum Einsatz kommen soll. Genaue Informationen zum Wann und Wie der Impfung liegen jedoch noch nicht vor.

Von der Vogelgrippe blieb der Märkische Kreis bisher verschont. Regelmäßige Untersuchungen in einem Großbetrieb ergaben nur negative Ergebnisse. Wegen des milden Winters wurden nur wenige tote Wasservögel aufgefunden. Auch bei deren Untersuchung wurden keine Erreger nachgewiesen. Die letzten Ausbrüche der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern zeigen aber, dass das Virus bei Wasservögeln in der Natur vorkommt. Auch im Märkischen Kreis ist daher der Ausbruch der Seuche jederzeit möglich. Geflügelhalter sollten daher darauf vorbereitet sein. dass in diesem Fall Stallpflicht für die Tiere angeordnet werden muss und entsprechende Möglichkeiten schaffen. Tot aufgefundene Wasservögel sollen dem Fachdienst oder den Ordnungsämtern gemeldet werden.

Der Erfolg der Tollwutbekämpfung hält weiter an. Im Kreisgebiet traten im Jahr 2000 die letzen Fälle auf, seitdem ist der Kreis tollwutfrei. Diese positive Entwicklung sollte jedoch nicht zu einer trügerischen Sicherheit verleiten. Besonders die illegale Einfuhr von Hunden aus Ländern, in denen die Tollwut noch weit verbreitet ist, stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr der Einschleppung dar. Hunde- und Katzenbesitzer sollten daher immer darauf achten, dass ihre Tiere unter wirksamem Impfschutz stehen.

Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehören unter anderem die Durchführung staatlicher Maßnahmen zum Schutze der Tierbestände. Diese Maßnahmen setzen dort ein, wo der einzelne Besitzer allein seinen Bestand vor Verlusten nicht schützen kann. Die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen ist dann gegeben, wenn die Tierseuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat, gemeingefährlich ist oder die menschliche Gesundheit gefährdet.
Für diese Tierkrankheiten besteht nach dem Tierseuchengesetz eine Anzeigepflicht.

Dadurch sollen Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die Tierseuche weiterverbreitet wird. Anzeigepflichtig auch schon der Verdacht auf eine solche Erkrankung. Als anzeigepflichtige Tierseuchen sind in der breiten Öffentlichkeit die Maul- und Klauenseuche und die Schweinepest wegen der enormen Schäden für die Landwirtschaft bekannt. Geflügelpest ("Vogelgrippe") und BSE wurden wegen der theoretische Ansteckungsgefahr für den Menschen diskutiert.

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