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Schwarzarbeit: Erfolgreiche Kontrolle

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09.02.2008 - 12:29 Uhr - Märkischer Kreis. Zwei Asylbewerber ohne erforderliche Arbeitserlaubnis, vier Bezieher von Hartz IV, die ihre Einkünfte nicht gemeldet hatten, eine ertappte Chinesin ohne Ausweispapiere und drei Damen aus Bulgarien ohne EU-Arbeitserlaubnis. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Schwarzarbeitskontrolle im nördlichen Märkischen Kreis. Beteiligt waren zehn Mitarbeiter der Stadt Iserlohn, der Ausländerbehörden, der ARGE Märkischer Kreis sowie der Kreisverwaltung.

Überprüft wurden acht Gaststätten und Betriebe im Rotlichtmilieu sowie drei Taxistände. Die Schwarzarbeitsermittler kontrollierten insgesamt 46 Personen. Dabei trafen sie zwei Asylbewerber an, denen die erforderliche Arbeitserlaubnis fehlte und die Einkünfte aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ohne diese gemeldet zu haben. Mit weiteren Folgen müssen auch die vier Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rechnen, die ihre bezahlten Tätigkeiten nicht bei der ARGE Märkischer Kreis angegeben hatten.

In einem Restaurant in Menden trafen die Kontrolleure eine Chinesin an, die sich nicht ausweisen konnte. Weil der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland bestand, wurde sie zwecks Personalienfeststellung mit zur Polizeiwache genommen. Sie wurde später wieder auf freien Fuß gesetzt. Trotzdem wird der Abend für die Frau aus Recklinghausen Folgen haben, sie hätte sich nicht im Märkischen Kreis aufhalten dürfen. Die zuständige Ausländerbehörde hatte ihren geduldeten Aufenthalt auf den Kreis Recklinghausen beschränkt.

Die Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten macht sich ebenfalls zunehmend bemerkbar. So wurden in einem Club drei Damen aus Bulgarien angetroffen, die nicht im Besitz der erforderlichen EU-Arbeitserlaubnisse waren. Ohne die jedoch dürfen sie nicht beschäftigt werden.

Bei allen entdeckten Verstößen werden nun durch die zuständigen Behörden Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei den Leistungsbeziehern folgt eine genaue Prüfung der Einkommensverhältnisse.

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